Eine Immobilie in Spanien als Nachlasswert

Besonderheiten bei Immobilien als Teil des Erbes

Der häufigste Fall einer Erbschaft mit Vermögen im Ausland stellt die Ferienimmobilie eines deutschen Erblassers in Spanien dar. Die Erben dieser Immobilie müssen sich nun mittels einer notariellen Erbschaftsannahmeerklärung unter Zahlung der anfallenden Erbschaftssteuern als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Damit stehen die Erben vor den Problemen der korrekten Bewertung der Immobilie und der steuerlich korrekten Abwicklung der entstehenden Erbschaftssteuern. Ein weiteres Problem stellt oft die doppelte Steuerlast in Deutschland und Spanien dar. Auch kann es zu Finanzierungsproblemen kommen, da es momentan kaum realistisch ist, in Spanien Hypotheken für die Zahlung der Steuern aufzunehmen, da diese von den Banken derzeit kaum gewährt werden.

 

Nicht selten stellt sich auch die Frage, wie die entstehende Eigentümergemeinschaft zwischen mehreren Erben oder zwischen Erben und Dritten aufgelöst bzw. wie die Immobilie veräußert werden kann.

 

Vor allem in Zeiten der fallenden Immobilienpreise in Spanien besteht hier häufig Beratungsbedarf, der über eine rein erbrechtliche Betreuung hinausgeht.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados unterstützt Sie daher auch bei den nach der erbrechtlichen Abwicklung entstehenden Fragen des weiteren Vorgehens. 

 

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