Nachlassplanung - Vermögen in Spanien

Die Vorsorge unter Berücksichtigung steuerlicher Fragen

Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage im Bereich der Erbschaftssteuern in Spanien, des Vertragsklageverfahrens der Europäischen Kommission gegen das Königreich Spanien im Bereich der Schenkungs- und Erbschaftssteuern für nicht in Spanien ansässige Personen sowie der Anwendung der EU Erbrechtsverordnung 650/12 für Erbfälle nach dem 17.08.2015 ist eine optimale Nachlassplanung für Personen mit Vermögen in Spanien, insbesondere mit Immobilienbesitz, unerlässlich.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados berät Sie ausführlich in den Bereichen der zu erwartenden Erbschaftssteuerlast unter Erstellung von Simulationsberechnungen und erläutert Ihnen die Möglichkeiten der Steuerminimierung durch Vermögensverschiebungen sowie der Erstellung bzw. Änderung testamentarischer Verfügungen im Vorfeld des Erbfalls.

 

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