Rückerstattung Erbschaftssteuer Spanien

Das Urteil des EUGH vom 03.09.2014 in der Sache C-127/12

Jahrelang zahlten Erben von in Spanien belegenem Nachlassvermögen dann, wenn Sie nicht in Spanien ansässig waren, erhebliche Erbschaftssteuern, da Ihnen lediglich sehr geringe Freibeträge zugestanden wurden.

 

Dies lag daran, dass für nicht Ansässige die nationalen spanischen Erbschaftssteuergesetze, nicht jedoch die regionalen Steuergesetze der autonomen Gebiete, anzuwenden waren. Diese gewährten den Erben jedoch maximale Erbschaftssteuerfreibeträge von ca. 16.000,00 EUR.

 

In Spanien ansässige Erben wurden aber auf Grundlage der Steuergesetze der autonomen Region, in der sie resident sind, besteuert. Ein in Barcelona ansässiger Erbe konnte daher die hohen Freibeträge der autonomen Region Kataloniens, die diese für enge Familienangehörige gewährt, nutzen. In anderen Gebieten sind hohe Prozentsätze des Nachlassvermögens vollständig steuerbefreit. Dies ist besipielsweise auf den balearischen Inseln der Fall.

 

Diese Praxis führte zu einer unterschiedliche hohen Erbschaftsteuer in Abhängigkeit von dem Wohnsitz des Erblassers bzw. Erben. Da dies europarechtswidrig ist, wurde die Europäische Kommission tätig und erhob, nachdem das Königreich Spanien auch auf Intervention keine Abhilfe schuf, Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

Dieser urteilte nun im Sinne der Europäischen Kommission und bewertete die erbschaftssteuerliche Gesetzgebung Spaniens als europarechtswidrig. Ähnliches gilt für die spanischen Schenkungssteuern. Spanien wird nun seine Fiskalgesetzgebung in diesem Bereich überarbeiten müssen.

 

Alle Personen, die aufgrund des als rechtswidrig eingestuften Gesetzes in der Vergangenheit Erbschaftssteuern oder Schenkungssteuern an die zentralen Finanzbehörden Spaniens in Madrid gezahlt haben, sollten nun die Möglichkeit einer Rückerstattung überprüfen lassen. 

 

Die Kanzlei Engels & Asociados berät ihre Mandanten im Bereich des spanischen Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrechts und führt in enger Kooperation mit spanischen Steuerexperten formelle Verfahren vor den spanischen Finanzbehörden mit dem Antrag auf Rückerstattung von unrechtmäßig erhobenen Steuern. Dabei sind verschiedene Konstellationen differenziert zu betrachten. Einfluß auf die Art des Verfahrens und die Erfolgsaussichten haben u.a. das Datum der Zahlung der Steuern, die Belegenheit des Nachlassvermögens, der Nachlasswert, die familiäre Beziehung zwischen Erbe und Erblassers, der Ort des Versterbens des Erblassers, etc.

 

Auch Erben, die aktuell aufgrund eines Todesfalles grundsätzlich in Spanien erschaftssteuerpflichtig sind, sollten sich vor dem Abführen der Steuern ausführlich beraten lassen. Gerne steht die Kanzlei Engels & Asociados für diese Beratungen zur Verfügung.

 

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