Das Leistungsangebot der Kanzlei

Das Zusammenspiel des spanischen & deutschen Erbrechts

Aufgrund der Internationalisierung der Lebensverhältnisse eines immer größer werdenden Teiles der Bevölkerung und der sich durch die EU Erbrechtsverordnung 650/12 verändernden Anwendungsvorschriften im europäischen Erbrecht werden Konstellationen, in denen der Bürger sich die Frage stellen muss, welches nationale Erbrecht auf seinen Erbfall überhaupt angewendet wird und welche Konsequenzen dies für die Erben hat, immer häufiger.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados berät deutsche und spanische Staatsbürger mit Vermögen in Deutschland und/oder Spanien, einem Wohnsitz in einem der beiden Länder, gemischt deutsch-spanische Eheparter und Mehrstaatler über das deutsche und das spanische nationale Erbrecht sowie über das spanische Foralerbrecht.

 

Wir beraten und vertreten unsere Mandantschaft im Hinblick auf eine optimale Nachlassplanung und begleiten diese bei der Erstellung von Testamenten. Unsere Berater betreuen Erben, Pfichteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer in Fragen der Erbfolge, dem Bestehen, der Höhe und der Einforderung von Pflichtteilen und Vermächnissen, der Auswirkungen von Schenkungen im Vorfeld eines Erbfalles, der rechtlichen Voraussetzungen, der Verwaltung und der Auflösung von Erbengemeinschaften sowie der steuerlichen Auswirkungen erbrechtlicher Vorgänge. Diese Betreuung umfasst die außergerichtliche Beratung und, sofern erforderlich, die gerichtliche Vertretung vor deutschen und spanischen Gerichten durch in Deutschland und Spanien zugelassene Rechtsanwälte und Abogados.   

 

Zu dem Angebot der Kanzlei Engels & Asociados gehört die vollständige Abwicklung von Erbschaften mit in Spanien gelegenem Vermögen in erbrechtlicher und erbschaftssteuerrechtlicher Hinsicht. In diesem Bereich wird der Mandantschaft ermöglicht, das Erbe ohne persönliche Präsenz in Spanien anzutreten, indem notarielle Termine zur Erbschaftsannahme im Namen der Mandantschaft wahrgenommen werden.

 

Durch das vorhandene Netzwerk in Spanien kann auch eine umfangreiche Folgeberatung derart erfolgen, dass immobilienrechtliche, steuerrechtliche, mietrechtliche, schenkungsrechtliche und handelsrechtliche Vorgänge, die mit den erworbenen Nachlasswerten in Spanien in Zusammenhang stehen, betreut werden.

 

Informieren Sie sich im Vorfeld einer Kontaktaufnahme gerne über die Lektüre der Fachbeiträge, zu denen Sie über die Aktivierung dieses LINKS gelangen.