Die Erbschaft mit Vermögen in Spanien

Betreuung bei der Erbschaftsannahme in Spanien

Erben eines Nachlasses mit Vermögenswerten in Spanien müssen diese Vermögenswerte nach spanischen Regelungen in ihr Eigentum übertragen. Dies erfolgt mittels einer notariellen Erbschaftsannahmeerklärung, die sodann als Titel für den vorzunehmenden Eigentumswechsel dient.

 

Anders als in Deutschland reicht nicht lediglich die Vorlage des Erbscheins aus, um die Rechte als Erbe geltend zu machen. Zwar wird ein deutscher Erbschein vollständig anerkannt, formell ist aber der Nachweis weiterer Dokumente sowie ein Nachweis über die erfolgte Zahlung der Erbschaftssteuer erforderlich.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados berät Sie vollumfänglich über die Voraussetzungen, den Ablauf, die Kosten und die Folgen der Annahme einer Erbschaft in Spanien, unabhängig von der Belegenheit der Vermögenswerte oder dem möglichen Wohnort des Erblassers. Die Erben müssen sich in der Regel nicht persönlich nach Spanien begeben, um die Erbschaft anzunehmen. Ihnen stehen vor Ort deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung, die sämtliche Tätigkeiten in Zusammenhang mit einer Erbschaftsannahme verrichten können. Dies umfasst selbstverständlich auch die erbschaftssteuerrechtliche Komponente.

 

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