Die neue EU-Erbrechtsverordnung 650/12

Das europäische Erbrecht im Wandel

In kaum einem Rechtsbereich werden sich in den nächsten Jahren derart viele Änderungen ergeben, wie in dem Bereich der europäischen, grenzüberschreitenden Erbfälle. Dies liegt vor allem an dem Inkrafttreten der EU Erbrechtsverordnung VO 650/12, die für Erbfälle ab dem 17.08.2015 vorsieht, dass nicht mehr die Staatsangehörigkeit sondern der Wohnsitz für die Frage nach der Anwendung des jeweiligen Erbrechts ausschlaggebend sein wird. Dies wird dazu führen, dass vermehrt Erbfolgen eintreten, die als überraschend und wohl auch dem Willen des Erblasser widersprechend angesehen werden könnten. Denn welcher deutsche Staatsbürger, der seinen Wohnsitz beispielsweise auf den Balearen, Kanaren oder in Katalonien hat, geht davon aus, dass spanische Rechtsnormen dafür ausschlaggebend sind, wer Erbe wird, sofern er nicht testamentarisch vorgesorgt hat.

 

Auch die gerichtliche Zuständigkeit wird modifiziert. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Erbscheins verändert das Vorgehen bei der Abwicklung eines Erbfalls.

 

Die Kanzlei Engels & Asociados prüft den ihr vorgetragenen Sachverhalt und erläutert Ihnen die Auswirkungen der Änderungen durch die EU Erbrechtsverordnung VO 650/12 auf die konkrete erbrechtliche Situation.

 

 

Hier gelangen Sie zu dem Text EU Erbrechtsverordnung VO 650/12